Unschuldsvermutung: Grundpfeiler des Rechtsstaats
Definition und Bedeutung
Die Unschuldsvermutung ist ein zentraler Grundsatz im Strafverfahren, der festlegt, dass eine Person bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt. Sie zählt zu den unverzichtbaren Prinzipien demokratischer Gesellschaften und ist ein Schutz vor willkürlichen Verurteilungen.
Geltungsbereich
Die Unschuldsvermutung gilt in allen Strafverfahren, unabhängig von der Schwere der Tat. Sie erstreckt sich auf die Ermittlungen, das Gerichtsverfahren und die Vollstreckung der Strafe. Sie besagt, dass die Beweislast für die Schuld einer Person bei der Staatsanwaltschaft liegt und nicht umgekehrt.
Die Unschuldsvermutung ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechts auf ein faires Verfahren und spielt eine entscheidende Rolle für die Legitimität des Strafjustizsystems.
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